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Vorstand und Aufsichtsrat geben nach pflichtgemäßer Prüfung folgende Ent-sprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab:
Die LANXESS AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im März 2012 den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 26. Mai 2010 (veröffentlicht am 2. Juli 2010) mit Ausnahme der Ziffern 4.2.3 Abs. 4 Satz 1 und Ziffer 5.4.5 Satz 2 entsprochen. Die LANXESS AG wird den Empfehlungen künftig mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprechen:
Neben den Empfehlungen enthält der Kodex eine Reihe von Anregungen für eine gute und verantwortungsbewusste Corporate Governance, deren Einhaltung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht offengelegt werden muss. LANXESS erfüllt heute, bis auf wenige Ausnahmen, auch sämtliche Anregungen.
In Übereinstimmung mit Ziffer 3.10 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex geben Vorstand und Aufsichtsrat daher folgende freiwillige Erklärung ab:
Die LANXESS AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im März 2012 den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Anregungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 26. Mai 2010 (veröffentlicht am 2. Juli 2010) mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen zukünftig mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprechen: