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Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der LANXESS AG sowie ihnen nahe stehende Personen sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz §15a verpflichtet, Wertpapiergeschäfte zu melden. Die Meldepflicht bezieht sich auf den Erwerb und die Veräußerung von Aktien, die eine Gesamtsumme von 5.000 Euro pro Kalenderjahr überschreitet.
Zum aktuellen Zeitpunkt vorliegende meldepflichtige Wertpapiergeschäfte
Insgesamt liegen von den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates bisher folgende meldepflichtige Wertpapiergeschäfte vor:
Directors´Dealings