
Vergütung 2020
Vergütungsstruktur
Die Struktur des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen der Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat, nach Vorbereitung durch das Präsidium, festgelegt. Die Angemessenheit der Vergütung wird regelmäßig von einem externen Personalberatungsunternehmen überprüft. Eine solche Überprüfung hat zuletzt im Geschäftsjahr 2019 stattgefunden. Bei dieser Überprüfung wurde die Vorstandsvergütung mit der der Unternehmen des MDAX sowie mit der einer Gruppe ausgewählter Chemieunternehmen[1]) verglichen. Diese Unternehmen wurden vom Aufsichtsrat aufgrund ihrer Vergleichbarkeit hinsichtlich Geschäftsmodell, Umsatz, Marktkapitalisierung, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl ausgewählt. Die Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung umfassen insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die nachhaltige Entwicklung des LANXESS Konzerns. Darüber hinaus werden die Üblichkeit der Vergütung bei vergleichbaren Unternehmen und die Vergütungsstruktur innerhalb des Unternehmens hinsichtlich des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft sowohl insgesamt als auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt.
Ziel des Vergütungssystems ist es, eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung zu unterstützen. Die Vergütungsstruktur von LANXESS ist deshalb darauf ausgerichtet, Anreize für eine erfolgreiche Arbeit zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu setzen. Hierbei bemessen sich zwei der drei variablen Komponenten nach der Unternehmensentwicklung über mehrere Jahre und setzen damit langfristige Verhaltensanreize. Dadurch, dass eine dieser mehrjährigen Vergütungskomponenten die Entwicklung des Aktienkurses im Vergleich zu einem Index berücksichtigt, wird zudem die Zielsetzung des Managements mit den unmittelbaren Interessen der Aktionäre in Einklang gebracht.
Das Vergütungssystem, das für das vergangene Geschäftsjahr 2020 Anwendung gefunden hat, wurde von der Hauptversammlung der LANXESS AG im Jahr 2010 gebilligt.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 auf Basis des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und der neuen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vom 16. Dezember 2019 das Vergütungssystem überarbeitet und weiterentwickelt. Dieses neue Vergütungssystem kommt seit dem 1. Januar 2021 zur Anwendung. Vorstand und Aufsichtsrat werden es der Hauptversammlung 2021 gemäß den Vorgaben des ARUG II zur Billigung vorschlagen („Say on Pay“). Einen Überblick über die wesentlichen Veränderungen des Vergütungssystems liefert die folgende Übersicht:
[1]) Die Vergleichsgruppe bestand aus folgenden Unternehmen: AkzoNobel, Beiersdorf, Clariant, Covestro, Evonik, Henkel, K+S, Linde, Lonza, Merck, Royal DSM, Solvay, Symrise, Wacker Chemie.
Vergütungsbestandteile
Die Bestandteile der Vergütung der Mitglieder des Vorstands sind neben der festen Vergütung die kurz- und langfristigen variablen Vergütungskomponenten Annual Performance Payment (APP), Long Term Stock Performance Plan (LTSP) und Long Term Performance Bonus (LTPB) sowie die Altersversorgung. Die drei variablen Komponenten APP, LTSP und LTPB orientieren sich am jährlichen und am mehrjährigen Erfolg von LANXESS und honorieren somit die nachhaltige wertorientierte Entwicklung des Unternehmens. Der durchschnittliche Vergütungsmix bei Annahme einer 100%igen Zielerreichung ist mit 31 % fester Jahresvergütung und 69 % variabler Komponenten stark am unternehmerischen Erfolg und an einer langfristigen Wertsteigerung orientiert.

(Geschäftsjahr 2020)
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Sie ist zuletzt von der ordentlichen Hauptversammlung 2020 angepasst worden, um der gestiegenen Bedeutung des Nominierungsausschusses und dem damit verbundenen zeitlichen Aufwand angemessen Rechnung zu tragen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der LANXESS AG erhalten eine jährliche Festvergütung in Höhe von 80 T€. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache der Festvergütung, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache. Vorsitz und Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen werden entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex gesondert vergütet. Aufsichtsratsmitglieder, die einem anderen Ausschuss als dem Nominierungsausschuss angehören, erhalten zusätzlich ein Halb der festen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Nominierungsausschuss angehören, erhalten zusätzlich ein Achtel der festen Vergütung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich ein weiteres Halb der festen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die in einem anderen Ausschuss als dem Prüfungsausschuss den Vorsitz führen, erhalten zusätzlich ein Viertel der Festvergütung. Für die Mitgliedschaft in dem gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zu bildenden Ausschuss und für den Vorsitz im Nominierungsausschuss wird keine zusätzliche Vergütung gewährt. Insgesamt erhält ein Mitglied des Aufsichtsrats jedoch maximal das Dreifache der Festvergütung.
Daneben werden den Aufsichtsratsmitgliedern ihre Auslagen erstattet. Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder 1,5 T€ Sitzungsgeld für jede Aufsichtsratssitzung und für jede Ausschusssitzung, an der sie teilnehmen. Allerdings wird die Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG nicht vergütet. Für Aufsichtsratsmandate in Konzerngesellschaften wird an die Mitglieder des Aufsichtsrats nur eine Vergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der LANXESS Deutschland GmbH in Höhe von jeweils 5 T€ gezahlt.
Die Hauptversammlung der LANXESS AG vom 23. Mai 2019 hat eine Umstellung der Aufsichtsratsvergütung auf eine reine Fixvergütung beschlossen. Die bisherige langfristige, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete variable Vergütungskomponente wurde aufgehoben, ohne dass gleichzeitig die feste Vergütung erhöht wurde. Der zur Ermittlung für die bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 in der Satzung vorgesehene variable Vergütung des Aufsichtsrats maßgebliche Betrachtungszeitraum endete mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2020. Inwieweit die variable Vergütung bis zum Ende des Betrachtungszeitraums zur Auszahlung gelangte, hing davon ab, wie sich der Aktienkurs von LANXESS im Vergleich zum Vergleichsindex Dow Jones STOXX 600 ChemicalsSM in den fünf Jahren vom Beginn des Mandats bis zum Ende des Mandats eines Aufsichtsratsmitglieds entwickelte. Verglichen wurden der Durchschnitt des Aktienkurses und des Index in den 90 Börsentagen vor der Hauptversammlung, in der die Aufsichtsratsmitglieder bestellt wurden, mit dem Durchschnitt des Aktienkurses und des Index in den 90 Börsentagen vor der Hauptversammlung, mit deren Beendigung das Mandat der Aufsichtsratsmitglieder endete. Nur wenn der Aktienkurs sich besser als der Vergleichsindex entwickelt hatte, wurde die variable Vergütung fällig. Im Geschäftsjahr 2020 kam es zu keiner Auszahlung der variablen Vergütung. Die Rückstellung für die variable Vergütungskomponente wurde aufgelöst und zum 31. Dezember 2020 mit 0 T€ (Vorjahr: 1.670 T€) bewertet.
Aufgrund der Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie erklärten im Mai 2020 die zu diesem Zeitpunkt amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats freiwillig den Verzicht auf 20 % ihrer festen Vergütung für das Geschäftsjahr 2020. Nicht von dem Verzicht der Aufsichtsratsmitglieder umfasst war die Vergütung ihrer jeweiligen Ausschusstätigkeit.
Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen hat im Berichtszeitraum keines der Aufsichtsratsmitglieder erhalten. Kredite oder Vorschüsse wurden den Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt.