Berichterstattung über die EU-Taxonomie

Ein zentrales Element des Green Deal der Europäischen Union ist die Strategie für nachhaltige Finanzierung.

Sie zielt darauf ab, Finanzierungsströme in Investitionen zu lenken, die eine nachhaltige Entwicklung in der Zukunft unterstützen. In diesem Zusammenhang soll ein neues Klassifizierungssystem für wirtschaftliche Aktivitäten - die EU-Taxonomie - Investoren helfen zu beurteilen, ob Investitionen zu politischen Zielen und Verpflichtungen wie dem Pariser Abkommen zum Klimawandel beitragen und gleichzeitig bestimmte Umwelt- und Sozialstandards einhalten. Zu diesem Zweck hat die EU sechs Kategorien bzw. Ziele definiert:

1. Eindämmung des Klimawandels

2. Anpassung an den Klimawandel

3. Nachhaltige Nutzung von Wasser

4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5. Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung

6. Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Die Relevanz einer Wirtschaftstätigkeit für eines dieser Umweltziele hängt davon ab, wie die Tätigkeit das jeweilige Umweltziel beeinflusst.

Um eine wirtschaftliche Tätigkeit zu bewerten, muss eine zweistufige Analyse hinsichtlich der Förderfähigkeit und der Ausrichtung durchgeführt werden. Um die Ausrichtung zu bestimmen, muss jede Tätigkeit dahingehend bewertet werden, ob sie einen wesentlichen Beitrag zu einem bestimmten Ziel der EU-Taxonomie leistet und gleichzeitig keines der anderen Ziele wesentlich beeinträchtigt.

Darüber hinaus müssen für jede Tätigkeit Mindestgarantien für die Einhaltung der Menschenrechte, einschließlich der Arbeits- und Verbraucherrechte, sowie in den Bereichen Bestechung und Korruptionsbekämpfung, Besteuerung und fairer Wettbewerb gewährleistet sein.

Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie fallen, müssen die definierten Umsatz-, Investitions- (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) -Quoten für ihren Anteil an taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen wirtschaftlichen Tätigkeiten offenlegen. Diese Quoten müssen nach der jeweiligen taxonomiefähigen oder taxonomiegebundenen wirtschaftlichen Tätigkeit aufgeschlüsselt werden. Dabei ist anzugeben, zu welchem Umweltziel diese Tätigkeit beiträgt und ob es sich um eine Übergangs- oder Grundlagentätigkeit handelt.

 

Taxonomiefähige Aktivitäten bei LANXESS

Im Hinblick auf die Umweltziele Klimaschutz" und Anpassung an den Klimawandel" erfasst die Taxonomie-Verordnung Aktivitäten ausgewählter Wirtschaftszweige, die derzeit für insgesamt rund 93 % der europäischen Treibhausgasemissionen (THG) verantwortlich sind. Alle diese Aktivitäten werden als "taxonomiefähig" bezeichnet. Im Hinblick auf das Ziel "Klimaschutz" ist die chemische Industrie eine "transformative Industrie", da u.a. Grundchemikalien und Kunststoffe, die in sehr großen Mengen produziert werden, als Übergangstätigkeiten bezeichnet werden. Dies bedeutet, dass die Aktivitäten einen relevanten Beitrag zu den Treibhausgasemissionen der EU leisten und somit ein relevantes Reduktionspotenzial aufweisen. LANXESS ist als Spezialchemieunternehmen nicht auf solche Produkte fokussiert. Alle anderen Aktivitäten, die nicht wesentlich zu den THG-Emissionen in der EU beitragen und dementsprechend nicht im Delegierten Rechtsakt zum Klimaschutz definiert sind, werden nach der EU-Taxonomie-Verordnung derzeit als taxonomiefähig" bezeichnet. Kriterien für den Nachweis von "enabling activities" - also Aktivitäten, die ihrerseits Dritte in die Lage versetzen, einen eigenen wesentlichen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten - sind für die chemische Industrie noch nicht definiert.

 

Berichtspflichtige Kennziffern für das Geschäftsjahr 2022

Umsatz

LANXESS erzielte 8 % seines Außenumsatzes mit Produkten, die den taxonomiefähigen Aktivitäten zuzuordnen sind. Die verbleibenden 92 % des Umsatzes entfallen auf Produkte, die nicht in den Tätigkeitskategorien der Taxonomie enthalten sind. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil deutlich verringert, da die taxonomiefähigen Umsätze des Geschäftsbereichs High Performance Materials (HPM) nicht mehr als fortgeführte Aktivitäten ausgewiesen werden.

Investitionen und betriebliche Aufwendungen

Wir weisen den Anteil der Ausgaben und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Erweiterung unserer Anlagen zur Herstellung taxonomiefähiger Produkte anfallen, als taxonomiefähige Investitionsausgaben und Betriebsausgaben aus.

Investitionsausgaben

Der Anteil der taxonomiefähigen Investitionen betrug 3%. Der Anteil der nicht taxonomiefähigen Aktivitäten an unseren Investitionsausgaben beträgt somit 97 %. Aufgrund unserer umfangreichen M&A-Aktivitäten weisen wir auch eine zusätzliche Kennzahl aus, die wir um den Einfluss von Unternehmensübernahmen bereinigen. In dieser Analyseperspektive erhöht sich der taxonomiefähige Anteil auf 5 % und spiegelt nun die Investitionen wider, die im Jahr 2022 auf die Werke entfallen, die die taxonomiefähigen Produkte herstellen.

Der Anteil der taxonomiefähigen Investitionen lag bei 3 %. Der Anteil der nicht taxonomiefähigen Aktivitäten an unseren Investitionsausgaben beträgt somit 97 %. Aufgrund unserer umfangreichen M&A-Aktivitäten weisen wir auch eine zusätzliche Kennzahl aus, die wir um den Einfluss von Unternehmensübernahmen bereinigen. In dieser Analyseperspektive erhöht sich der taxonomiefähige Anteil auf 5 % und spiegelt nun die Investitionen wider, die im Jahr 2022 auf die Werke entfallen, die die taxonomiefähigen Produkte herstellen.

Betriebliche Aufwendungen

Gemäß der Taxonomieverordnung muss der Nenner der Kennzahl direkte, nicht aktivierte Kosten umfassen, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Mietverträge, Wartung und Reparatur beziehen. Auch alle anderen direkten Aufwendungen, die mit der laufenden Instandhaltung des Sachanlagevermögens durch das Unternehmen selbst oder durch Dritte zusammenhängen, sind einzubeziehen.

Der Anteil der Betriebsausgaben für taxonomiefähige Produkte betrug 8 % der gesamten Betriebsausgaben. Der Anteil der nicht taxonomiefähigen Betriebsausgaben beträgt somit 92 %. Der Anteil der taxonomiekonformen Betriebsausgaben beläuft sich auf 0,1 % unserer Betriebsausgaben.

Darstellung der Kennzahlen EU Taxonomie-Verordnung
LANXESS

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