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Vergütung

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 auf Basis des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und der neuen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vom 16. Dezember 2019 das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands überarbeitet. Das aktuelle Vergütungssystem des Vorstands wurde der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 unter TOP 6 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem mit einer Mehrheit von 94,22 % gebilligt.  

Das System der Vorstandsvergütung bei LANXESS entspricht den regulatorischen Vorgaben, berücksichtigt die Anforderungen verschiedener Stakeholder und ist angemessen sowie marktüblich. Unter besonderer Berücksichtigung der nachhaltigen sowie der strategischen Ausrichtung von LANXESS wurden im neuen, vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 beschlossenen und seit 2021 geltenden Vergütungssystem wesentliche Änderungen umgesetzt. Insbesondere basieren sowohl die kurzfristige variable Vergütung (APP des Vorstands) als auch die langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive – LTI) auf jeweils zwei messbaren Zielgrößen. Zudem ist die Gewichtung der Anteile von kurz- und langfristiger variabler Vergütung dahingehend festgesetzt, dass die langfristigen Vergütungsbestandteile die kurzfristigen überwiegen. Eine weitere Anpassung erfolgte bei Zahlungen im Falle einer Kontrollübernahme (Change of Control – CoC). Das neue Vergütungssystem wird im Vergütungsbericht im Detail erläutert. 

Investor Relations

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