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Entsprechenserklärung

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der LANXESS Aktiengesellschaft gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat geben nach pflichtgemäßer Prüfung folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab:

Entsprechenserklärung vom 17. Dezember 2024

Vorstand und Aufsichtsrat geben nach pflichtgemäßer Prüfung folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab:

Die LANXESS AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 15. Dezember 2023 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 28. April 2022 („DCGK“) bis zum 1. April 2024 mit der dort beschriebenen und begründeten Ausnahme entsprochen (Abweichung von der Empfehlung G.6 des DCGK, da bislang der Teil der langfristigen variablen Vergütung denjenigen der kurzfristigen variablen Vergütung noch nicht in sämtlichen geltenden Vorstandsverträgen überwogen hatte). Seit diesem Tag entspricht die LANXESS AG allen Empfehlungen des DCGK uneingeschränkt und beabsichtigt, dies auch zukünftig zu tun.

Die Abweichung ist entfallen, weil das zum 1. Januar 2021 überarbeitete Vergütungssystem der Gesellschaft im Zuge einer Wiederbestellung zum 1. April 2024 nunmehr in sämtlichen Verträgen der amtierenden Vorstandsmitglieder umgesetzt wurde.


Köln, den 17. Dezember 2024 

Für den Aufsichtsrat
gez. Dr. Rainier van Roessel

Für den Vorstand
gez. Matthias Zachert     gez. Oliver Stratmann

Investor Relations

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