Entsprechenserklärung
Entsprechenserklärung vom 15. Dezember 2023
Vorstand und Aufsichtsrat geben nach pflichtgemäßer Prüfung folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab:
Die LANXESS AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 9. Dezember 2022 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 28. April 2022 mit der nachfolgend beschriebenen Ausnahme entsprochen und wird ihnen zukünftig ausnahmslos entsprechen:
Der Teil der variablen Vergütung des Vorstands, der sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, überwiegt noch nicht in sämtlichen geltenden Vorstandsanstellungsverträgen den Anteil der variablen Vergütung, der sich nach kurzfristig orientierten Zielen bemisst (Abweichung von der Empfehlung G.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)).
Nach Bekanntmachung der damals neuen Fassung des DCGK am 20. März 2020 und der damit einhergehenden Einführung der Empfehlung G.6 hat der Aufsichtsrat auf Grundlage eines überarbeiteten Vorstandsvergütungssystems zum 1. Januar 2021 damit begonnen, diese Maßgabe sukzessive beim Abschluss neuer Vorstandsanstellungsverträge im Rahmen von anstehenden Wieder- oder Neubestellungen umzusetzen. Um die seinerzeit vereinbarte Gewichtung der einzelnen Vergütungselemente und damit die Höhe der Gesamtvergütung aufrechtzuerhalten, wurde insoweit allerdings nicht in die zu diesem Zeitpunkt laufenden Vorstandsanstellungsverträge eingegriffen. Infolge der jüngsten Wieder- und Neubestellungen von Vorstandsmitgliedern im Jahr 2023 wird die Empfehlung G.6 des DCGK mit Wirkung zum 1. April 2024 vollumfänglich in allen Verträgen amtierender Vorstandsmitglieder umgesetzt sein.
Köln, den 15. Dezember 2023
Für den Aufsichtsrat
gez. Dr. Matthias Wolfgruber
gez. Matthias Zachert gez. Oliver Stratmann