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Vergütung

Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats 

Vergütung des Vorstands

Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem für den Vorstand zuletzt im Geschäftsjahr 2024 umfassend überprüft und im Hinblick auf Entwicklungen der regulatorischen Vorgaben, die aktuelle Marktpraxis und veränderte Erwartungen der Investoren angepasst. Das überarbeitete System wurde der Hauptversammlung am 22. Mai 2025 zur Billigung vorgelegt und erreichte eine Zustimmungsquote von 87,48 % der abgegebenen Stimmen.

Das Vergütungssystem des Vorstands von LANXESS ist darauf ausgelegt, Anreize für eine erfolgreiche Arbeit zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung und zur Erreichung strategischer Unternehmensziele zu setzen sowie eine langfristige Wertschaffung für unsere Aktionäre zu gewährleisten. Im Fokus stehen daher auch weiterhin der Grundsatz, dass langfristige Vergütungskomponenten kurzfristige Vergütungskomponenten überwiegen, und die insgesamt überwiegend aktienbasierte Struktur des variablen Vergütungssystems. Sowohl die kurzfristige variable Vergütung (Annual Performance Payment – APP) als auch die langfristige variable Vergütung (Long-Term Incentive – LTI) des Vorstands basieren auf klar definierten finanziellen und nicht-finanziellen Zielen. Im Rahmen der jüngsten Änderungen des Vergütungssystems wurde unter anderem das Niveau der Pensionsansprüche der Mitglieder des Vorstands deutlich reduziert und die bisherige Möglichkeit von Ermessensboni abgeschafft. Das überarbeitete Vergütungssystem wird ab dem 1. Januar 2026 sowohl für laufende Vorstandsverträge als auch bei Wiederbestellungen, sowie für neu abzuschließende Vorstandsverträge Anwendung finden. Einzelheiten des Vergütungssystems werden im Folgenden beschrieben.

 

 

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