LANXESS AG Hauptversammlung

I. Tagesordnungspunkt 5

5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat haben für das Geschäftsjahr 2023 den Vergütungsbericht nach § 162 AktG erstellt. Der Abschlussprüfer der LANXESS Aktiengesellschaft hat nach § 162 Absatz 3 AktG geprüft, ob im Vergütungsbericht die Angaben nach § 162 Absatz 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vergütungsbericht wurde über die gesetzlichen Anforderungen hinaus auch inhaltlich durch den Abschlussprüfer geprüft. In der Anlage zu dieser Tagesordnung werden der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht sowie der Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers wiedergegeben. Die Hauptversammlung hat nach § 120a Absatz 4 AktG über die Billigung des Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Anlage zu dieser Tagesordnung wiedergegebenen Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.