Eigengeschäfte von Führungskräften (Managers' Transactions / Directors' Dealings)
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der LANXESS AG sowie mit diesen in enger Beziehung stehende Personen sind nach Art. 19 Abs. 1 Marktmissbrauchsverordnung verpflichtet, der LANXESS AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sogenannte Eigengeschäfte, d.h. Geschäfte mit Finanzinstrumenten der LANXESS AG (z. B. Aktien oder Schuldverschreibungen) und mit darauf bezogenen Derivaten mitzuteilen.
Geschäfte müssen ab einem Transaktionsvolumen von insgesamt 5.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres gemeldet werden.
Aufgeführt sind meldepflichtige Geschäfte mit den gesetzlich geforderten Angaben (vor dem 3. Juli 2016 gemäß § 15 a Wertpapierhandelsgesetz, ab dem 3. Juli 2016 gemäß Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung).
Aggregierte Anzahl der von den Mitgliedern des Vorstands gehaltenen Aktien der LANXESS AG (Stand März 2024*)
Name | Position | Aktienanzahl |
Matthias Zachert | Vorstandsvorsitzender | 102.635 |
Dr. Hubert Fink | Vorstandsmitglied | 39.856 |
Frederique van Baarle | Vorstandsmitglied | 7.986 |
Oliver Stratmann | Finanzvorstand | 10.567 |
*Bitte beachten Sie, dass bei der jeweils angegebenen Aktienanzahl auch Aktien enthalten sein können, die nicht im Rahmen mitteilungspflichtiger Eigengeschäfte nach dem Wertpapierhandelsgesetz und der EU-Marktmissbrauchsverordnung, sog. Managers‘ Transactions, bzw. nicht während der bei LANXESS ausgeübten Vorstandstätigkeit erworben worden sind. Soweit Geschäfte der Vorstandsmitglieder von LANXESS mit Aktien von LANXESS den Voraussetzungen der Managers‘ Transactions unterfallen, werden sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet und auf der Unternehmenswebsite von LANXESS hier veröffentlicht.