
LANXESS Hauptversammlung
I. Tagesordnungspunkt 2
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 279.358.454,56 EURO wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,95 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie |
EUR 82.028.987,85 |
Gewinnvortrag | EUR 197.329.466,71 |
Bilanzgewinn insgesamt: | EUR 279.358.454,56 |
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden die bei Fassung des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen dividendenberechtigten Stückaktien (86.346.303) zugrunde gelegt. Die Gesellschaft hielt zu diesem Zeitpunkt 1.101.549 eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Die Gesellschaft hat die eigenen Aktien in der Zeit vom 12. März 2020 bis zum 6. April 2020 im Rahmen des am 10. März 2020 beschlossenen Aktienrückkaufprogramms erworben. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Aktienrückkaufprogramm am 6. April 2020 mit sofortiger Wirkung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Tag der Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung ein an diese Änderung wie folgt angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet werden: Der Dividendenbetrag je dividendenberechtigter Stückaktie von 0,95 EURO bleibt unverändert. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag entsprechend.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, d.h. am Dienstag, den 1. September 2020, fällig und wird dann ausgezahlt.