Lieferkettengesetz: Einigung birgt Licht und Schatten 

Das geplante Gesetz soll Firmen zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichten.
Union und SPD haben sich am Donnerstag nach langem Streit auf den Entwurf für das Lieferkettengesetz verständigt. Es könnte nun doch noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Gelten soll es ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland, ab 2024 dann auch für Firmen ab 1.000 Beschäftigten. Mit dem Gesetz drohen hohe Strafen, die sich am Jahresumsatz orientieren, wenn die Unternehmen ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in den Lieferketten nicht nach-kommen. Eine zivilrechtliche Haftung gibt es allerdings nicht. Insgesamt ergibt sich ein Bild von Licht und Schatten bei der Einigung der Bundes-regierung zum Lieferkettengesetz, betonen BAVC und VCI.
Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung des VCI.

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