Arbeit des Aufsichtsrats

Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder

Ausschüsse

Einen Teil seiner Aufgaben nimmt der Aufsichtsrat durch Ausschüsse wahr. Der Aufsichtsrat hat als Ausschüsse ein Präsidium, einen Prüfungsausschuss, einen Ausschuss nach § 27 Abs. 3 MitbestG sowie einen Nominierungsausschuss gebildet. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.

Ausschuss Mitglieder
a. Präsidium* Dr. Matthias L. Wolfgruber (Vorsitz)
Hans van Bylen
Dr. Rainier van Roessel
Ralf Sikorski
Birgit Bierther
Manuela Strauch
b. Prüfungsausschuss Pamela Knapp (Vorsitz)
Lawrence A. Rosen
Hans van Bylen
Iris Schmitz
Armando Dente
Dr. Hans-Dieter Gerriets
c. Ausschuss gemäß §27 Mitbestimmungsgesetz Dr. Matthias L. Wolfgruber (Vorsitz)
Iris Schmitz
Ralf Sikorski
Dr. Heike Hanagarth
d. Nominierungsausschuss Dr. Matthias L. Wolfgruber (Vorsitz)
Lawrence Rosen
Dr. Heike Hannagarth

* Das Präsidium ist auch für die Vorbereitung der Struktur des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen für die Vorstandsmitglieder zuständig. 

Die Funktion des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu beraten und seine Geschäftsführung zu überwachen. Der Aufsichtsrat erörtert in regelmäßigen Abständen die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft sowie die Planung und Strategie des Vorstands. Daneben ist er insbesondere für die Bestellung der Mitglieder des Vorstands und die Prüfung des Jahresabschlusses der LANXESS AG und des Konzerns zuständig. Der Aufsichtsrat beschließt über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und erstattet Bericht an die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat trifft seine Entscheidungen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich eine andere Mehrheit zwingend vorgesehen ist. Bei Stimmengleichheit hat der Aufsichtsratsvorsitzende bei einer erneuten Abstimmung über den Beschlussgegenstand, wenn auch diese Stimmengleichheit ergibt, zwei Stimmen. Besondere Beschlusserfordernisse sieht das Mitbestimmungsgesetz vor. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden grundsätzlich in regelmäßig stattfindenden Sitzungen gefasst. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die neben seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie den persönlichen Anforderungen an seine Mitglieder die Einberufung, Vorbereitung und Leitung seiner Sitzungen sowie das Verfahren der Beschlussfassungen regelt.

Der Aufsichtsrat führt in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der Effizienz seiner Arbeit durch. Dies ist bereits in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt. Bei der Durchführung der Effizienzprüfung kann der Aufsichtsrat die Unterstützung externer Berater in Anspruch nehmen.

Nachfolgend haben wir den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 171 Absatz 2 AktG für das letzte Geschäftsjahr abgedruckt. Der Bericht des Aufsichtsrats ist Teil des Geschäftsberichts.

Geschäftsordnung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat sich die folgende Geschäftsordnung gegeben.