EU Rechtsausschuss verabschiedet Bericht zur Umweltstrafrechtsrichtlinie

Als Teil des europäischen Green Deals wurde der Kommissions-vorschlag einer Novellierung der Richtlinie über Umweltstraf-recht bereits im Dezember 2021 veröffentlicht, mit dem Ziel, die Durchsetzung der Klima- und Umweltgesetzgebung zu stärken. Grund war eine Studie aus 2020, die eine geringe Anzahl von erfolgreich verfolgten Umweltfällen aufzeigte und zu dem Schluss kam, dass die bisherigen Sanktionen nicht ausreichend sind, um eine abschreckende Wirkung zu entfalten.

Der federführende Rechtsausschuss des EU Parlamentes (JURI, Berichterstatter Antonius Manders von der EVP) hat am 21. März seinen Bericht einstimmig angenommen und ferner beschlossen, dass die Trilogverhandlungen ohne Befassung des Plenums des Europäischen Parlaments beginnen sollen. Das Plenum hat dem in der Folge nicht widersprochen, so dass der Bericht des JURI nunmehr unmittelbar als Verhandlungsposition des Parlaments für den Trilog mit Kommission und Rat gilt. Die Mitgliedstaaten im Rat hatten bereits im Dezember 2022 ihren gemeinsamen Standpunkt angenommenen.

LANXESS steht für klima- und umweltfreundliche chemische Produkte. Wir setzen uns aktiv ein für den Wandel zu einer nachhaltigeren Welt und begrüßen darum ausdrücklich die verfolgten Ziele der besseren Durchsetzung von Klima- und Umweltrecht sowie Verfolgung von umweltrechtlichen Straftaten. Aus Gründen der Handhabbarkeit, Umsetzbarkeit und Rechtssicherheit ist hierbei besonders wichtig, dass sich die Gesetzgeber auf praktikable Regeln einigen welche folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Das Strafmaß sollte proportional nach der Schwere der Straftat differenziert werden und eine abschreckende Wirkung haben.
  • Straftaten, die fahrlässig begangen wurden, sollten weniger streng geahndet werden als vorsätzlich begangene Straftaten.
  • Straftaten, die keinen Schaden verursacht haben, sollten weniger streng geahndet werden als Straftaten, die einen Schaden verursacht haben.
  • Die Mindestschwelle für die Höchststrafen sollte nicht pauschal festgelegt werden, sondern proportional zur schwere der Straftat stehen.
  • Die Definition der „schwersten Straftaten“ sollte so gestaltet werden, dass sie einer zukünftigen internationalen Harmonisierung der Definition des Ökozids nicht entgegensteht.

Die Stellungnahme des VCI sowie einen Link zum Bericht des EU-Parlaments finden Sie hier.

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