LANXESS Hauptversammlung
I. Tagesordnungspunkt 8
8. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Nach § 113 Absatz 3 AktG ist mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist. Die Hauptversammlung hat zuletzt 2021 einen Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gefasst, so dass turnusmäßig eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist.
Vorstand und Aufsichtsrat haben die derzeitige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, die in § 12 der Satzung konkret festgelegt und abstrakt im System über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschrieben ist, überprüft. Diese Überprüfung hat keinen Änderungsbedarf ergeben. Die bisherige Vergütung des Aufsichtsrats hat sich nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat vielmehr bewährt. Sie entspricht marktüblichen Standards sowie den gesetzlichen Regelungen und berücksichtigt die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Die Vergütung nach § 113 Abs. 3 AktG ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nach dem derzeitigen abstrakten System mit den nach § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG erforderlichen Angaben und den in § 12 der Satzung konkret festgesetzten Regelungen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu bestätigen.