
LANXESS AG
Hauptversammlung
I. Tagesordnungspunkt 6
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Die Hauptversammlung hat nach § 120a Absatz 4 AktG über die Billigung des Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen. Vorstand und Aufsichtsrat haben für das Geschäftsjahr 2024 den Vergütungsbericht nach § 162 AktG erstellt. Der Abschlussprüfer der LANXESS Aktiengesellschaft hat nach § 162 Absatz 3 AktG geprüft, ob im Vergütungsbericht die Angaben nach § 162 Absatz 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vergütungsbericht wurde über die gesetzlichen Anforderungen hinaus auch inhaltlich durch den Abschlussprüfer geprüft. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 sowie der Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.