Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der LANXESS AG soll eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands gewährleisten. Alle derzeitigen Vertreter der Anteilseigner des Aufsichtsrats sind unabhängig.
Kein Mitglied des Aufsichtsrats steht in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Zur weiteren Konkretisierung der Unabhängigkeit über den Corporate Governance Kodex hinaus hält der Aufsichtsrat fest, dass beispielsweise kein ehemaliges Mitglied des Vorstands der LANXESS AG dem Aufsichtsrat angehört. Auch ist kein Aufsichtsrat familiär mit einer Person verbunden, die bei der Gesellschaft oder einem Konzernunternehmen eine Vorstands- oder Geschäftsführungsfunktion ausübt oder ausgeübt hat. Kein Aufsichtsratsmitglied steht in einer vertraglichen Dienstleistungsbeziehung zur Gesellschaft oder seinem Leitungspersonal. Ferner ist kein Aufsichtsratsmitglied Partner oder Beschäftigter der für LANXESS tätigen Prüfungsgesellschaft gewesen. Darüber hinaus sieht der Aufsichtsrat keinen Interessenskonflikt eines seiner Mitglieder als gegeben an, der die Unabhängigkeit dieses Mitglieds in Frage stellen könnte.
Der Aufsichtsrat geht ferner davon aus, dass auch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat unabhängig sind und deren Unabhängigkeit grundsätzlich nicht durch die Tätigkeit als Mitarbeiter des Unternehmens bzw. einer Gewerkschaft betroffen wird.
Der Aufsichtsrat strebt auch in Zukunft an, dass alle Aufsichtsratsmitglieder unabhängig und frei von Interessenkonflikten sind.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der LANXESS AG sollen über die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Sie nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr und werden hierbei von der Gesellschaft unterstützt. Neben den für jedes Aufsichtsratsmitglied individuell geltenden Anforderungen wie Integrität, Leistungsbereitschaft, Professionalität und Unabhängigkeit, soll der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit so besetzt sein, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist. Der Aufsichtsrat der LANXESS AG hat ein Kompetenzprofil erarbeitet, wonach vertiefte fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen auf den folgenden Gebieten vertreten sein sollen: der chemischen Industrie, insbesondere der internationalen Großchemie, der Führung von international tätigen Großunternehmen, der Corporate Governance / Compliance, der Unternehmensstrategien, der Großinvestitionen / M&A, der Produktion, dem Marketing und Vertrieb von chemischen Erzeugnissen, der für LANXESS wesentlichen Absatzmärkte, der Forschung und Entwicklung, der Beschaffung von Rohstoffen, Energien und Dienstleistungen, des Personalmanagement / Mitbestimmung, der Kapitalmärkte / Investor Relations, der Unternehmensfinanzierung, der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, des Risikomanagement und der IT / Digitalisierung sowie Nachhaltigkeit/ESG. Bei der Bewertung der Anforderungen an seine Mitglieder berücksichtigt der Aufsichtsrat ebenfalls den für die chemische Produktion wichtigen Anlagenbau sowie verfahrenstechnische Prozesse sowie die Kundenindustrien von LANXESS, wie beispielsweise den Automobilbau. Der Aufsichtsrat erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung diese Ziele und füllt das Kompetenzprofil aus. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügen über die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Sie sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem LANXESS tätig ist, vertraut und verfügen über die für die Gesellschaft wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei seinen Vorschlägen an die Hauptversammlung zur Neubesetzung freiwerdender Aufsichtsratsposten die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und strebt zugleich die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll insgesamt den Grundsätzen der Vielfalt (Diversity) entsprechen. LANXESS ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit einem entsprechenden breiten Kunden- und Lieferantenkreis. Die Mitarbeiter von LANXESS kommen aus vielen verschiedenen Ländern. Deshalb soll auch der Aufsichtsrat von LANXESS international besetzt sein. Dabei ist Internationalität nicht nur im Sinne einer bestimmten Staatsangehörigkeit zu verstehen. Hierzu trägt auch ein unterschiedlicher kultureller Hintergrund bei (Ethnizität). Entscheidend sind interkulturelle Prägungen sowie Erfahrungen, die nicht zuletzt auch im Rahmen der Ausbildung bzw. in der beruflichen Tätigkeit erworben sein können. Im Aufsichtsrat soll deshalb interkulturelle Offenheit und das Verständnis für internationale Themen und Zusammenhänge vorhanden sein. Die Mitglieder des Aufsichtsrats bringen aufgrund ihres unterschiedlichen privaten und beruflichen Werdegangs ein breites Spektrum von Erfahrungen und Fähigkeiten ein. Die internationale Tätigkeit der LANXESS AG sowie die unterschiedliche kulturelle Prägung der Aufsichtsratsmitglieder wurde bisher bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und wird auch weiterhin bei den Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigt. Viele der Erfahrungen und Fähigkeiten der Mitglieder des Aufsichtsrats wurden durch langjährige Tätigkeiten im Ausland oder im Umgang mit einem international ausgerichteten Aufgabengebiet erworben. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist mit Mitgliedern aus drei verschiedenen Nationen besetzt (Deutschland, Niederlande, USA).
Diversity bedeutet auch Geschlechtervielfalt. Nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gilt für börsennotierte und mitbestimmte Gesellschaften wie die LANXESS AG ein gesetzlicher Mindestanteil von jeweils 30% Frauen und 30% Männern für Neubesetzungen von ab dem 1. Januar 2016 frei werdenden Aufsichtsratsmandaten. Bestehende Bestellungen – auch die der Ersatzmitglieder – können bis zu ihrem regulären Ende auslaufen. Im zwölfköpfigen Aufsichtsrat der LANXESS AG sind derzeit vier Frauen vertreten. Dies entspricht einem Anteil von über 30%. Damit erfüllt die Gesellschaft die gesetzlichen Vorgaben zur Geschlechtervielfalt und wird sie auch bei zukünftigen Neubesetzungen im Aufsichtsrat berücksichtigen.
Der Aufsichtsrat der LANXESS AG besteht derzeit aus zwölf Mitgliedern. Er setzt sich nach den Regeln des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 zu gleichen Teilen aus Vertretern der Anteilseigner und Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung gewählt, die Vertreter der Arbeitnehmer nach den Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes und seiner Wahlordnungen. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt regelmäßig fünf Jahre.
Bei Neubesetzungen freiwerdender Aufsichtsratsposten auf Seiten der Anteilseignervertreter ist der Nominierungsausschuss mit der Suche nach geeigneten Kandidatinnen oder Kandidaten betraut und macht dem Aufsichtsrat entsprechende Vorschläge. Der Aufsichtsrat unterbreitet seinerseits auf Basis der Vorschläge des Nominierungsausschusses der Hauptversammlung Wahlvorschläge für neue Aufsichtsratsmitglieder. Nominierungsausschuss und Aufsichtsrat berücksichtigen hierbei die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats streben zugleich die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.