REACH
REACH: Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien
Im Juli 2007 hat die Europäische Union mit der REACH-Verordnung das europäische Chemikalienrecht neu geordnet. Die EG-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] umfasst die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. REACH betrifft alle Akteure in der Lieferkette – vom Hersteller über den Weiterverarbeiter und Händler bis hin zum Anwender chemischer Stoffe und gilt für fast alle chemischen Stoffe (als solche oder in Zubereitungen), egal ob sie gefährliche Eigenschaften haben oder nicht. Erzeugnisse sind nur dann von REACH betroffen, wenn sie Stoffe freisetzen oder besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.Registrierung der Stoffe bei LANXESS
LANXESS hat seit dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung etwa 1.000 Stoffdossiers jeweils fristgerecht in drei Phasen (2010, 2013 und 2018) bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki eingereicht. Für die Registrierung wurden alle vorgeschriebenen Informationen zu den LANXESS-Stoffen ermittelt sowie die Herstellung und alle Verwendungen systematisch evaluiert.
Die Registrierungsdossiers zu erstellen war ein enormer Aufwand, aber es wurde auch viel dadurch erreicht - wir wissen heute sehr viel mehr über die sichere Herstellung und Verwendung unserer Produkte als noch vor zehn 10 Jahren.
REACH bleibt weiter wichtig
Mit der Registrierung aller Phase-in-Stoffe von LANXESS ist lediglich ein Teil von REACH vorerst abgeschlossen, denn REACH bedeutet Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien. Das Thema bleibt weiter wichtig. Einige Dossiers müssen nachgearbeitet werden, und in Zukunft neue Stoffe immer vor der Herstellung oder vor dem Import registriert werden. Das gilt bereits ab einer Tonne pro Jahr und je juristische Einheit („legal Entity“) des Konzerns.Registrierung innerhalb festgelegter Fristen
REACH schreibt die Registrierung von Stoffen vor, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden. Für bereits am Markt befindliche Stoffe, sogenannte phase-in Stoffe galten Übergangsfristen. Zur Nutzung der Übergangsfristen mussten die Hersteller und Importeure ihre Stoffe bis zum 1. Dezember 2008 zunächst vorregistrieren. Die eigentliche Registrierung dieser Stoffe musste danach innerhalb festgelegter Zeiträume phasenweise bis 2018 erfolgen und ist jetzt abgeschlossen.
Die Unternehmen reichen Informationen zu den Stoffen in Form von technischen Dossiers und Stoffsicherheitsberichten in elektronischer Form bei der zentralen europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki ein. Sie legen zur Beurteilung notwendige Daten vor und müssen darlegen, dass die Stoffe sicher zu handhaben sind und weder die Gesundheit der Weiterverarbeiter und Verbraucher noch die Umwelt gefährden. Als Zeichen für die Akzeptanz eines so eingereichten Dossiers vergibt die ECHA für den betreffenden Stoff eine Registriernummer. Im Rahmen der Dossierbewertung oder Stoffbewertungen entscheiden die Behörden, inwieweit zusätzliche Informationen erforderlich sind.
Mit der Registrierung aller Phase-in-Stoffe ist lediglich ein Teil von REACH abgeschlossen, denn REACH bedeutet Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien. In Zukunft müssen neue Stoffe immer vor der Herstellung oder vor dem Import registriert werden. Das gilt bereits ab einer Tonne pro Jahr und je Unternehmen (juristische Person).
Manche Stoffe werden zusätzlich einem sehr aufwändigen Zulassungsverfahren unterworfen. REACH-ähnliche Gesetze mit umfangreichen Registrieranforderungen für Herstellung und Import aller Chemikalien gibt es inzwischen auch in Südkorea, in Taiwan und in der Türkei. Weitere Länder planen entsprechende Gesetzesänderungen. Bei der Umsetzung dieser Regularien sind die Erfahrungen aus Europa sehr nützlich.
Für Transparenz und mehr Sicherheit auf allen Ebenen
Ziel von REACH ist es, den sicheren Umgang mit Stoffen bei allen Verwendungen zu gewährleisten. Dazu ist ein stetiger Austausch von geeigneten Informationen zwischen allen Beteiligten einer Lieferkette notwendig. Durch den unter REACH verstärkten Informationsaustausch zu Stoffverwendungen, Verwendungsbedingungen sowie Risikomanagement-Maßnahmen zwischen Herstellern/Importeuren, Weiterverarbeitern und Anwendern wird durch größere Transparenz mehr Sicherheit über die gesamte Produktkette hinweg erzielt:
- Hersteller und Importeure bewerten die Risiken aller vorgesehenen Verwendungen ihrer Stoffe und beschreiben die sicheren Verwendungsbedingungen mit Hilfe von Expositionsszenarien.
- Händler müssen Informationen weiterleiten, um die Informationskette nicht zu unterbrechen.
- Anwender erhalten so mehr Informationen zum sicheren Umgang mit den bezogenen Stoffen zur Überprüfung der eigenen Verwendungsbedingungen
REACH betrifft fast alle Bereiche
Nur wenige chemische Stoffe müssen nicht registriert werden. Ausgenommen von der Registrierpflicht sind einige Naturstoffe, Arznei-, Biozid- und Pflanzenschutz-Wirkstoffe, für die es einschlägige Regelungen bereits gibt, sowie Polymere.
Registrierung bei Polymeren
Polymere sind von der Registrierpflicht unter REACH ausgenommen. Stattdessen sind bei Polymeren die Monomerbausteine zu registrieren. Dies ist die Aufgabe des Monomer-Herstellers. Wenn Polymere in die EU importiert werden, muss der Polymerimporteur deren Monomerbausteine registrieren, wenn ihr Anteil zwei Gewichtsprozent oder mehr im Polymer beträgt und die gesamte importierte Menge des Monomers eine Tonne pro Jahr übersteigt.