Berichterstattung über die EU-Taxonomie
Sie zielt darauf ab, Finanzierungsströme in Investitionen zu lenken, die eine nachhaltige Entwicklung in der Zukunft unterstützen. In diesem Zusammenhang soll ein Klassifizierungssystem für Wirtschaftsaktivitäten – die EU-Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/852) – den Anlegern helfen, zu beurteilen, ob Investitionen auf politische Ziele bzw. Verpflichtungen wie das Pariser Übereinkommen über den Klimawandel einzahlen und gleichzeitig vorgegebenen Umwelt- bzw. Sozialstandards entsprechen. Hierzu hat die EU sechs Themenfelder bzw. Ziele definiert:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zur Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Die Relevanz einer wirtschaftlichen Aktivität für eines dieser Umweltziele hängt davon ab, wie die Aktivität das jeweilige Umweltziel beeinflusst.
Um eine wirtschaftliche Aktivität zu beurteilen, ist eine zweistufige Analyse hinsichtlich Fähigkeit („eligibility“) und Konformität („alignment“) vorzunehmen. Laut EU-Taxonomieverordnung sind Wirtschaftstätigkeiten taxonomiefähig, wenn sie mit den Tätigkeitsbeschreibungen in den delegierten Rechtsakten der Taxonomieverordnung übereinstimmen und potenziell zur Verwirklichung eines der sechs Umweltziele beitragen. Zur Bestimmung der Konformität ist für jede Aktivität hinsichtlich eines jeden Ziels der EU-Taxonomie zu beurteilen, ob die technischen Bewertungskriterien kumulativ erfüllt werden. Es muss ein wesentlicher Beitrag („substantial contribution“) zu einem Umweltziel geleistet werden, ohne eines der anderen Ziele deutlich negativ zu beeinflussen („do no significant harm“–DNSH).
Darüber hinaus ist der Mindestschutz („minimum safeguards“) für die Einhaltung von Menschenrechten einschließlich Arbeits- und Verbraucherrechten sowie im Bereich der Bestechungs- und Korruptionsprävention, der Besteuerung und des fairen Wettbewerbs für jede Aktivität zu gewährleisten.
Unternehmen, die in den Geltungsbereich der EU-Taxonomie fallen, müssen für ihren Anteil taxonomiefähiger bzw. taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten die definierten Kennzahlen Umsatz, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) veröffentlichen. Diese Kennzahlen sind nach der jeweiligen taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit aufzuschlüsseln und es ist anzugeben, zu welchem Umweltziel diese Aktivität beiträgt und ob es sich um eine Übergangs- oder ermöglichende Aktivität („transitional“ oder „enabling economic activity“) handelt.
Taxonomiefähige Aktivitäten bei LANXESS
Bezüglich der Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ erfasst die Taxonomieverordnung Aktivitäten ausgewählter Wirtschaftssektoren, die das größte Potenzial haben, einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu leisten. Diese Aktivitäten werden als „taxonomiefähig“ bezeichnet. Die chemische Industrie ist im Hinblick auf das Ziel „Klimaschutz“ eine „transformatorische Industrie“, da unter anderem Basis-Chemikalien und Kunststoffe, die in sehr großen Mengen hergestellt werden, als Übergangstätigkeiten bezeichnet werden. Entsprechend haben die erfassten Aktivitäten einen relevanten Beitrag am THG-Ausstoß der EU und damit auch ein wesentliches Reduktionspotenzial. Bei LANXESS als Spezialchemie-Konzern liegt der Fokus nicht auf solchen Produkten. Bezüglich der übrigen vier Umweltziele erfasst die Taxonomieverordnung Aktivitäten, welche die chemische Industrie nur sehr eingeschränkt betreffen.
Berichtspflichtige Kennziffern für das Geschäftsjahr 2022
Umsatz
LANXESS erzielte 8,2 % seines Außenumsatzes mit Produkten, die taxonomiefähigen Aktivitäten zuzuordnen sind. Die verbleibenden 91,8% des Umsatzes entfallen auf Produkte, die nicht in den Aktivitätskategorien der Taxonomie enthalten sind.
Da bei LANXESS die taxonomiefähigen Umsätze ausschließlich aus der Produktion, der Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens, stammen, weisen wir die Werte auf Konzernebene aus und clustern sie darüber hinaus nicht. Im Geschäftsjahr erzielte LANXESS insgesamt 548 Mio. € Umsatz, der als taxonomiefähig eingestuft wurde. Der taxonomiekonforme Umsatz lag im Geschäftsjahr bei 2,3%
Investitionen und betriebliche Aufwendungen
taxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme Investitions- und Betriebsausgaben berichten wir den Anteil der Ausgaben bzw. Aufwendungen, der mit dem Betrieb unserer Anlagen zusammenhängt, um taxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme Produkte herzustellen.
Investitionsausgaben
Der Anteil an taxonomiefähigen Investitionsausgaben lag bei 12,7%, wobei der größte Anteil auf Investitionen in Gebäude entfiel. Somit beträgt der Anteil der nicht taxonomiefähigen Aktivitäten an unseren Investitionsausgaben 87,3%. Der Anteil der taxonomiekonformen Investitionsausgaben beläuft sich auf 1,0% unserer Investitionsausgaben. Sämtliche taxonomiekonforme Investitionsausgaben bestehen aus Zugängen zum Sachanlagevermögen.
Betriebliche Aufwendungen
Die relevante Wertschöpfungskette beginnt bei der Herstellung von Produkten, die gemäß der Taxonomieverordnung taxonomiefähig sind. Als relevante Betriebsausgaben gelten direkte, nicht kapitalisierte Kosten aus den Bereichen Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur. Diese müssen im Nenner der Kennzahl abgebildet werden. Darüber hinaus müssen sämtliche andere direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens durch das Unternehmen selbst oder durch Dritte berücksichtigt werden.
Der Anteil an Betriebsausgaben für taxonomiefähige Produkte betrug 9,7% der gesamten Betriebsausgaben. Somit beträgt der Anteil der nicht taxonomiefähigen Betriebsausgaben 90,3%. Der Anteil der taxonomiekonformen Betriebsausgaben beläuft sich auf 2,7% unserer Betriebsausgaben.