
Antikorruption
Unser Ziel ist klar: keine Vorfälle.
Die Korruptionsprävention ist Teil unseres allgemeinen Compliance-Management-Systems. In einer konzernweiten Richtlinie sind organisatorische Maßnahmen und Regelungen zum Aufbau des
- des Compliance-Management-Systems sowie
- Verantwortlichkeiten für die Implementierung,
- Unterstützung und
- kontinuierliche Überwachung des Systems.
Die jeweilige Standortleitung, auch hier unterstützt durch unsere globale Compliance-Organisation sowie durch regionale und lokale Compliance-Beauftragte, ist dafür verantwortlich, Korruptionsvorfälle jederzeit zu verhindern.
Mitarbeiterrichtlinien
Ein konzernweiter Standard gibt klare Richtlinien für Anreize vor.
Unseren Mitarbeitern ist es untersagt, direkt oder im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Mitarbeitern anderer Unternehmen persönliche Vorteile anzubieten - insbesondere bei
- Anbahnung,
- Vergabe oder
- Abwicklung eines Auftrags.
Ebenso ist es unseren Mitarbeitern untersagt, solche Vorteile anzunehmen oder für sich zu fordern. Werden einem Mitarbeiter solche Geschenke angeboten, muss er dies unverzüglich seinem Vorgesetzten oder der Compliance-Organisation melden.
Ausnahmen: Gelegentliche Geschenke von geringem Wert (z.B. Werbegeschenke) sind möglich.
Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit
LANXESS darf Beamten und sonstigen Amtsträgern im In- und Ausland keine Vorteile irgendwelcher Art gewähren. Bei der Beauftragung von Dienstleistern, die im Auftrag von LANXESS Kontakt zu Amtsträgern haben, müssen die Mitarbeiter ebenfalls auf die Einhaltung des Korruptionsverbots achten.
Es gehört zu den Grundprinzipien von LANXESS, keine politischen Parteien oder Gruppierungen zu unterstützen. LANXESS engagiert sich in großen Industrieverbänden, die wir als grundlegende Interessenvertretung betrachten. Wir legen Spenden und Ausgaben für politische Aktivitäten transparent offen. Spenden bedürfen - je nach Höhe - der Genehmigung durch die Zentralfunktion Corporate Communications oder durch den Vorstandsvorsitzenden der LANXESS AG, jeweils nach vorheriger Abstimmung mit der Compliance-Organisation.
Prävention und Schulung
Um das Bewusstsein unserer Mitarbeiter für diese Verhaltensregeln zu stärken, wird das Thema Korruption regelmäßig in Compliance-Schulungen behandelt. Darüber hinaus führen wir für exponierte Berufsgruppen und Länder spezifische Anti-Korruptionsschulungen durch. Bei Hinweisen auf Compliance-Verstöße können sich unsere Mitarbeiter und externe Dritte - auf Wunsch auch anonym - an die Compliance-Organisation wenden.
Monitoring und Audits
Die Konzernrevision prüft die Umsetzung und Einhaltung unserer Compliance-Grundsätze im LANXESS Konzern. Dazu gehört auch die Überprüfung der Maßnahmen zur Korruptionsprävention. Die jährliche Prüfungsplanung, die alle Business Units umfasst, folgt einem risikobasierten Ansatz, der auch die Korruptionsgefährdung berücksichtigt. Nachgewiesene Fälle von betrügerischem Verhalten von LANXESS Mitarbeitern führen zu entsprechenden disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Entlassung sowie zur Prüfung weiterer rechtlicher Schritte.
Erwartung an Geschäftspartner
Unsere klaren Erwartungen an die Korruptionsprävention kommunizieren wir auch gegenüber unseren Lieferanten und Dienstleistern in unserem Business Partner Code of Conduct. Er enthält die klare Forderung, dass sich unsere Lieferanten nicht beteiligen dürfen an
- Bestechung,
- Betrug oder
- Erpressung beteiligen.
Für uns ist es wichtig, dass sie die im Verhaltenskodex für Geschäftspartner enthaltenen Grundsätze anerkennen oder vergleichbare eigene Standards etabliert haben. Wenn Lieferanten oder Dienstleister diese Grundsätze nicht einhalten, kann dies zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen.

Interessenkonflikte
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, müssen alle Mitarbeiter ihre persönlichen Interessen von denen des Unternehmens trennen. Unser Verhaltenskodex fordert die Mitarbeiter eindeutig auf, potenzielle Interessenkonflikte offenzulegen, zum Beispiel aufgrund von Nebentätigkeiten oder persönlichen Geschäftsbeziehungen, die mit den Interessen von LANXESS kollidieren könnten. Im Berichtsjahr gab es keine verifizierten Interessenkonflikte. Verifiziertes Fehlverhalten wird von uns nicht geduldet und zieht entsprechende disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Entlassung nach sich.
Finanzvorschriften
LANXESS hält sich an alle geltenden Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wir machen keine Geschäfte mit Partnern, gegen die einschlägige Sanktionen verhängt wurden, die sich an illegalen Geschäftsaktivitäten beteiligen oder deren Mittel aus illegalen Quellen stammen. Um dies sicherzustellen, hat LANXESS die Anforderungen an unsere Geschäftspartner im Business Partner Code of Conduct beschrieben und ein konzernweites Trade Compliance Management System etabliert.