Regulatory Services
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Zahlreiche Chemikalien fallen unter die REACH-Verordnung. Unser Expertenteam hat das nötige Know-how, um Sie bei der konformen Umsetzung der daraus resultierenden Pflichten zu unterstützen.
REACH: Dieses umfassende Regelwerk betrifft fast alle Chemikalien
Die REACH-Verordnung der Europäischen Union (EU) umfasst die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. REACH betrifft alle Beteiligten in der Lieferkette – produzierende und weiterverarbeitende Unternehmen, den Handel sowie alle, die die Chemikalien anwenden. Zu Fragen, die sich aus diesem Regelwerk für Ihr Produkt ergeben, verfügt die Abteilung Regulatory Affairs von Saltigo über das nötige Know-how.
REACH gilt für fast alle Chemikalien. Das bedeutet, dass sowohl einzelne Stoffe als auch Gemische unter die Verordnung fallen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Chemikalien gefährliche Eigenschaften haben oder nicht. Chemische Erzeugnisse sind in der Regel wiederum nur dann von REACH betroffen, wenn sie Stoffe freisetzen oder besonders besorgniserregende Chemikalien bzw. durch delegierte Rechtsakte regulierte Stoffe enthalten.
Sicherer Umgang mit chemischen Stoffen
Als weltweit tätiges Chemieunternehmen muss Saltigo eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen einhalten, die einem steten Wandel unterliegen. Neben den nationalen Regelungen sind auch internationale Gesetze zu beachten. Unsere Fachabteilung deckt alle diese Felder ab:
- Vorschriften zum Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz
- Anforderungen an die Produktsicherheit und Registrierung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe durch die REACH-Verordnung
- Unterstützung der internen Interessenvertreter bei der Substitutionsprüfung
- Anforderungen durch die Biozid-Verordnung
Unser Expertenteam realisiert zusammen mit unseren Kundinnen und Kunden eine verlässliche Lieferkette. Dies beginnt mit dem Einkauf der Rohstoffe und reicht über die chemische Synthese spezifikationsgerechter Produkte bis zu deren chemikalienrechtlichen Einstufung. Selbstverständlich zählt auch die Auslieferung gemäß der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zum Leistungsumfang.