Anlagenstruktur bedenken
LANXESS trägt mit seinen Produkten und Initiativen zu mehr Klimaschutz bei. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Verkehr und Gebäude. Dort sind noch erhebliche CO2-Reduktionsschritte erforderlich. LANXESS unterstützt die Treibhausgasminderung auf der Grund-lage des Pariser Abkommens in vollem Umfang. Bis 2040 will LANXESS klimaneutral sein.
Es gilt, Mehrfachbelastungen der Industrie zu vermeiden
Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zum Brennstoffemissionshandels gesetz (BEHG) entwickelte sich eine intensive Debatte über Doppelbelastungen. Mit diesen steht die Wettbewerbsfähigkeit von Teilen der deutschen Industrie in engem Zusammenhang.
Der Gesetzgeber hat bei der Vorlage des Entwurfs betont, dass es keine Mehrfachbelastung geben dürfe für Anlagen, die bereits dem EU-Emissionshandel unterliegen. Er führte weiter aus: „Für Unternehmen, die mit ihren Produkten in besonderem Maße im internationalen Wettbewerb stehen, kann dabei die Situation entstehen, dass sie diese zusätzlichen Kosten nicht über die Produktpreise abwälzen können, wenn ausländische Wettbewerber keiner vergleichbar hohen CO2-Bepreisung unterliegen“. So hieß es im Eckpunktepapier, das das Bundesumweltministerium Ende September vorlegte. „In diesen Fällen könnte die Produktion ins Ausland abwandern und dort möglicherweise zu insgesamt höheren Emissionen führen.“ Dieses „Carbon Leakage“, die Verlagerung von Emissionen in Drittstaaten, soll durch eine Kompensationsregelung im nationalen BEHG verhindert werden.
Handlungsbedarf beim Carbon- Leakage-Problem
Die Forderung von Industrie und Politik, die Carbon-Leakage-Regelung gemein- sam mit der Novelle des BEHG zu verabschieden, wurde leider nicht umgesetzt. Stattdessen wurde ein Eckpunktepapier vorgelegt, nach dem eine Kompensationsregelung Produktionsverlagerungen verhindern soll. Die Idee: Diejenigen Unternehmen bekommen eine Beihilfe, bei denen der Anteil der BEHG-Kosten an den Gesamtkosten eine Mindestschwelle übersteigt. Alternativ kann in der Verordnung eine Anknüpfung an die Bruttowertschöpfung festgelegt werden. Beihilfen und damit einen Carbon-Leakage-Schutz soll es nur für Kosten geben, die oberhalb dieser Grenze liegen.
Unterschiedliche BEHG-Kosten berücksichtigen!
„Das Eckpunktepapier ist ein erster Ansatz, berücksichtigt aber zu wenig die unterschiedlichen Produktionsgegebenheiten von Unternehmen“, sagt Bernd Kaletta, Head of Environmental Policy bei LANXESS. Er nennt diese Aspekte:
- Der Vorschlag zur Kompensationsregelung nimmt vor allem Unternehmen mit wenigen gleichartigen Produktionsanlagen in den Blick. LANXESS hingegen betreibt in Deutschland viele Anlagen mit sehr unterschiedlichen BEHG-Kosten.
- Wenn die Berechnung der Belastungsgrenze sich zum Beispiel am Anteil der BEHG-Kosten an der Bruttowertschöpfung orientiert, benachteiligt dies Unternehmen mit Anlagen, die über den EU-Emissionshandel bereits einen Ausgleich für ihre CO2-Emissionen leisten.
- Die Verlagerung von Produktionen kann nur durch gezielte Entlastung dieser Produktionen von den BEHG- Kosten erreicht werden.
Weitere Details der Carbon-Leakage-Regelungen sollen in den kommenden Monaten noch vor Ende der Legislaturperiode erfolgen. Bei deren Ausgestaltung werden aktuell verschiedene Vorschläge diskutiert. Für LANXESS ist dabei eine ausgewogene Regelung wichtig: Es gilt, auch die Produktionszu- sammenhänge der großindustriellen Anlagenbetreiber zu berücksichtigen.
Regelung zeitnah verabschieden
Für LANXESS wie für viele weitere Unternehmen energieintensiver Branchen ist eine zeitnahe Lösung dringend nötig. Der Gesetzgeber steht in der Pflicht, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu sichern und drohende Doppelbelastungen zu verhindern. Darüber hinaus sind die Details der Ausgestaltung wichtig, um die Lenkungswirkung des BEHG zu sichern und
diejenigen Wettbewerber mit weniger ambitionierten Klimaschutzmaßnah men außerhalb Europas an den Kosten des Klimaschutzes angemessen zu beteiligen.
Höhere Preise für Zertifikate
Die Zertifikatspreise werden gegenüber dem ursprünglichen Beschluss um 10 bis 20 Euro pro Jahr angehoben. Das bedeutet zunächst:
2021 fallen für die Emission einer Tonne CO2 25 Euro an
2022: 30 Euro
2023: 35 Euro
2024: 45 Euro
2025: 55 Euro
2026 erhöht sich der Preiskorridor von 35 bis 60 auf 55 bis 65 Euro.
Die zusätzlichen Erlöse aus dem Zertifikateverkauf sollen zur Senkung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und ab 2024 zur Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler verwendet werden. Nach Einschätzung der Bundesregierung sind über 4.000 Unternehmen vom Brennstoffemissionshandelsgesetz betroffen.