Stellungnahme des BDI zu Taxonomie-Verordnung
Die EU will bis 2050 klimaneutral werden und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft schaffen. Dieser Übergang erfordert enorme Investitionen. Um diese Investitionen zu erleichtern, hat die EU die Taxonomie-Verordnung erlassen. Hiermit soll ein Rahmen geschaffen werden, um zu ermitteln, welche Wirtschaftstätig-keiten ökologisch nachhaltig sind. Im Rahmen dieses Prozesses hat die EU-Kommission kürzlich Gas unter bestimmten Beding-ungen als nachhaltige Investition eingestuft.
Zur Annahme der EU-Taxonomie-Verordnung durch die Europäische Kommission sagt Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer: „Richtig, gasbasierte Technologie in der Taxonomie als förderfähig anzu-erkennen“. Es ist richtig, dass die EU-Kommission die gasbasierte Techno-logie in der Taxonomie als förderfähig anerkennt und die Auflagen für neue Gaskraftwerke mit Blick auf ihre Wasserstofftauglichkeit zeitlich lockert. Nur so lässt sich der massive Aufbau von Gaskraftwerken als Brückentechnologie auf dem Pfad zu Klimaneutralität stemmen.
Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag des BDI sowie die Pressemitteilung der Europäischen Kommission zur EU-Taxonomie: Kommission legt ergän-zenden delegierten Klima-Rechtsakt vor, um die Dekarbonisierung zu be-schleunigen.
Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag des BDI sowie die Pressemitteilung der Europäischen Kommission zur EU-Taxonomie: Kommission legt ergän-zenden delegierten Klima-Rechtsakt vor, um die Dekarbonisierung zu be-schleunigen.