CO2-EMISSIONEN: CARBON LEAKAGE BLEIBT THEMA

Mit einem neuen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) will die EU-Kommission dazu beitragen, bis 2050 klimaneutral zu werden. LANXESS sieht den Vorschlag kritisch, da er Carbon Leakage nicht verhindert.

Worum geht es?

Der neue CO2-Grenzausgleichsmechanismus, CBAM, soll schrittweise die derzeitigen Maßnahmen zum Schutz vor Verlagerung von CO2-Emissionen ersetzen. Insbesondere ist davon die kostenlose Zuteilung von Emissions-zertifikaten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) betroffen. Die neuen Rechtsvorschriften werden derzeit vom EU-Parlament und den EU-Mitgliedstaaten geprüft. Die chemische Industrie befürchtet, dass die CBAMs keinen Schutz vor Carbon Leakage bieten. Außerdem stellen sie nicht genügend Daten und Maßnahmen zur Verfügung, um die Wertschöpfungsketten der chemischen Industrie zu erfassen.

Welche Produkte sind betroffen?

Zwar sind Vorprodukte für die Herstellung der chemischen Verbindung Caprolactam, wie Ammoniak und Salpetersäure, durch CBAM erfasst, nicht aber die Herstellung von Produkten, die auf diesen Ausgangsstoffen basieren. Das bedeutet, dass die Freizuteilungen wegfallen. Das hat zur Folge, dass sich die Produktion von Caprolactam innerhalb der EU verteuert. Die EU als Standort ist damit nicht mehr wettbewerbsfähig gegenüber Produzenten außerhalb der EU.

Wie ist der Standpunkt von LANXESS?

Die WTO-Kompatibilität ist nicht geklärt. Wichtige Handelspartner von den USA über China bis hin zu Indien und Australien haben Bedenken gegen CBAM geäußert und mögliche Gegenmaßnahmen angekündigt. LANXESS fordert daher, dass die kostenlose Zuteilung von CO2-Emissionen beibehalten wird, bis bewiesen ist, dass CBAM funktioniert.

Wo muss nachgebessert werden?

Soll der CBAM-Vorschlag auf den Chemiesektor der EU angewandt werden, müssen zunächst vier Kernforderungen erfüllt werden

  • Einbeziehung indirekter Kohlenstoffkosten bei gleichzeitigem Zugang zu ausreichend kostengünstiger grüner Energie.
  • Einbeziehung der gesamten Wertschöpfungskette, um Umgehungstatbestände zu vermeiden.
  • Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Exporte.
  • Eine praktikable und effiziente Umsetzung mit international anerkannten Regeln zur Bestimmung des CO2-Fußabdrucks der importierten Güter.
 

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