
LANXESS AG Hauptversammlung
I. Tagesordnungspunkt 7
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Nach § 120a Absatz 1 AktG hat die Hauptversammlung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, Beschluss zu fassen. Die Hauptversammlung hat zuletzt 2021 einen Beschluss über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder gefasst, so dass turnusmäßig eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat hat das bisherige Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder intensiv und umfassend überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass sich das Vergütungssystem nach Auffassung des Aufsichtsrats bewährt hat und im Grundsatz beibehalten werden soll. Auf Basis der sorgfältigen Analyse des Aufsichtsrats und des Feedbacks aus dem Investorendialog der vergangenen Jahre werden daher nur einzelne Vergütungselemente weiterentwickelt und ergänzen ein ganzheitliches Anreizsystem, das die Umsetzung der Konzernstrategie bestmöglich gewährleistet.
Das vom Aufsichtsrat verabschiedete weiterentwickelte Vergütungssystem soll mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 Anwendung finden („Vergütungssystem 2026“). Wesentliche Änderungen zum bisherigen Vergütungssystem betreffen die kurzfristige variable Vergütungskomponente, die zukünftig zwei finanzielle Leistungskriterien berücksichtigen soll, den Wegfall eines anlassbezogenen Ermessensbonus, die langfristige variable Vergütungskomponente, bei der zwei bislang separat geführte Pläne zu einem einheitlichen Plan kombiniert werden sollen, sowie die Einführung eines Versorgungsentgelts anstelle der bisher beitragsorientierten Pensionszusage.
Das Vergütungssystem 2026 ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich.
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Präsidiums des Aufsichtsrats – vor, das Vergütungssystem 2026 für die Vorstandsmitglieder zu billigen.